Musterbrief Rundfunkbeitrag Befreiung



Musterbrief Rundfunkbeitrag Befreiung
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Rundfunkbeitragsservice
Postfach 50 03 10
50603 Köln

Ort, Datum: _______________

Betreff: Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie um die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß § 4 Absatz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) bitten.

Als Begründung für meinen Antrag führe ich folgende Gründe an:

1. finanzielle Härte
Durch meine derzeitige finanzielle Situation bin ich nicht in der Lage, den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Eine Zahlung würde mich in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Ich bitte Sie daher um Befreiung aus Gründen der finanziellen Härte.

2. Zweitwohnung nicht selbst genutzt
Die Beitragsschuld entsteht gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 RBStV nur dann, wenn eine Wohnung von einer volljährigen Person selbst genutzt wird. Ich habe eine Zweitwohnung, die ich jedoch nicht selbst nutze. Ich bitte daher um Befreiung für diese Zweitwohnung.

3. Befreiung für Haushalt mit schwerbehinderten Personen
In unserem Haushalt leben schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 80 haben. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 RBStV sind diese von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Daher bitte ich um Befreiung aufgrund der Schwerbehinderung in unserem Haushalt.

4. Rundfunkgeräte nur beruflich genutzt
Die Rundfunkgeräte in unserem Haushalt werden ausschließlich beruflich genutzt. Gemäß § 5 Absatz 1 RBStV sind berufliche Rundfunkgeräte von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Ich bitte daher um Befreiung für die beruflich genutzten Geräte.

Im Anhang finden Sie alle erforderlichen Nachweise und Dokumente. Bitte prüfen Sie meinen Antrag sorgfältig und teilen Sie mir Ihre Entscheidung schriftlich mit.

Sollte mein Antrag auf Befreiung nicht bewilligt werden, bitte ich um Mitteilung der Gründe für die Ablehnung. Ich werde dann gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihre Berücksichtigung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Name




FAQ – Musterbrief Rundfunkbeitrag Befreiung

Frage 1: Wie schreibe ich einen Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Antwort: Um einen Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu schreiben, sollten Sie zunächst Ihre persönlichen Daten angeben, wie Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Kundennummer beim Beitragsservice. Danach sollten Sie Ihren Befreiungsgrund erläutern, zum Beispiel ob Sie bereits eine andere Wohnung angemeldet haben, in der Sie bereits Rundfunkbeiträge zahlen, oder ob Sie eine bestimmte Sozialleistung beziehen, die Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Abschließend sollten Sie den Brief noch unterschreiben und das Datum angeben.
Frage 2: Welche Elemente sollte ein Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag enthalten?
Antwort: Ein Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag sollte folgende Elemente enthalten: – Persönliche Daten: Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Kundennummer beim Beitragsservice – Befreiungsgrund: Erklären Sie, aus welchem Grund Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten – Unterschrift und Datum: Vergessen Sie nicht, den Brief zu unterschreiben und das aktuelle Datum anzugeben. Dies verleiht dem Schreiben mehr Gültigkeit.
Frage 3: Kann ich einen Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch online finden?
Antwort: Ja, es gibt viele Websites, auf denen Sie Musterbriefe zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag finden können. Eine einfache Google-Suche sollte Ihnen einige relevante Ergebnisse liefern. Beachten Sie jedoch, dass Sie den Musterbrief immer an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen müssen.
Frage 4: Gibt es spezielle Formulierungen, die ich in meinem Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag verwenden sollte?
Antwort: Es gibt keine speziellen Formulierungen, die Sie verwenden müssen, um einen Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu schreiben. Es ist jedoch ratsam, höflich und präzise zu sein. Erklären Sie klar Ihren Grund für die Befreiung und geben Sie alle erforderlichen Informationen an.
Frage 5: Kann ich meinen Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag per E-Mail senden?
Antwort: Ja, in den meisten Fällen können Sie Ihren Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag per E-Mail senden. Überprüfen Sie jedoch unbedingt die Angaben des Beitragsservice oder der entsprechenden Behörde, ob E-Mails als gültige Kommunikationsmethode akzeptiert werden.
Frage 6: Welche Unterlagen muss ich meinem Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag beifügen?
Antwort: Je nach Befreiungsgrund können verschiedene Unterlagen erforderlich sein. Wenn Sie bereits eine andere Wohnung angemeldet haben, in der Sie Rundfunkbeiträge zahlen, sollten Sie eine entsprechende Bestätigung beifügen. Wenn Sie eine bestimmte Sozialleistung beziehen, sollten Sie einen Nachweis darüber beifügen. Überprüfen Sie die genauen Anforderungen des Beitragsservice oder der entsprechenden Behörde.
Frage 7: Wie lange dauert es, bis mein Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag bearbeitet wird?
Antwort: Die Bearbeitungsdauer für Ihren Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann variieren. Es kann zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten dauern, bis Sie eine Rückmeldung erhalten. Kontaktieren Sie den Beitragsservice oder die entsprechende Behörde, wenn Sie Fragen zur Bearbeitungsdauer haben.
Frage 8: Kann ich den Rundfunkbeitrag vorübergehend aussetzen, während mein Musterbrief zur Befreiung bearbeitet wird?
Antwort: Nein, in der Regel müssen Sie den Rundfunkbeitrag weiterhin zahlen, während Ihr Musterbrief zur Befreiung bearbeitet wird. Erst wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, werden Ihnen eventuell überzahlte Beiträge erstattet. Kontaktieren Sie den Beitragsservice oder die entsprechende Behörde, wenn Sie Schwierigkeiten haben, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.
Frage 9: Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich bereits einen Internet-Streamingdienst abonniert habe?
Antwort: Ja, unabhängig davon, ob Sie einen Internet-Streamingdienst abonniert haben oder nicht, müssen Sie den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn Sie über ein Rundfunkempfangsgerät verfügen. Die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist unabhängig von anderen Abonnements oder Diensten.
Frage 10: Kann ich den Rundfunkbeitrag rückwirkend zurückverlangen, wenn ich erst später die Befreiung beantrage?
Antwort: Nein, in der Regel können Sie den Rundfunkbeitrag nicht rückwirkend zurückverlangen, wenn Sie erst später die Befreiung beantragen. Die Befreiung gilt normalerweise ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung und es werden keine bereits gezahlten Beiträge erstattet. Kontaktieren Sie den Beitragsservice oder die entsprechende Behörde für weitere Informationen.
Frage 11: Was passiert, wenn mein Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag abgelehnt wird?
Antwort: Wenn Ihr Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag abgelehnt wird, müssen Sie weiterhin den Rundfunkbeitrag zahlen. Überprüfen Sie den Ablehnungsgrund und überlegen Sie, ob Sie eventuell weitere Unterlagen einreichen oder einen Widerspruch einlegen können. Bei Unsicherheiten können Sie sich an den Beitragsservice oder die entsprechende Behörde wenden.
Frage 12: Kann ich nur einen Teil des Rundfunkbeitrags befreien lassen?
Antwort: Nein, in der Regel ist eine teilweise Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht möglich. Die Befreiung gilt normalerweise für den gesamten Betrag. Kontaktieren Sie den Beitragsservice oder die entsprechende Behörde, wenn Sie Fragen zur Befreiung haben.
Frage 13: Kann ich die Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch für ein Gewerbe beantragen?
Antwort: Ja, auch für ein Gewerbe ist es möglich, die Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Beachten Sie jedoch, dass die Bedingungen und Voraussetzungen für eine Gewerbebefreiung möglicherweise anders sind als für private Haushalte. Informieren Sie sich beim Beitragsservice oder der entsprechenden Behörde für weitere Informationen.
Frage 14: Wie oft muss ich meinen Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag erneuern?
Antwort: In der Regel müssen Sie Ihren Musterbrief zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht regelmäßig erneuern. Die Befreiung gilt normalerweise für einen längeren Zeitraum, abhängig von Ihrem Befreiungsgrund. Allerdings kann es vorkommen, dass Sie bei Änderungen in Ihrer persönlichen Situation oder bei Aufforderung durch den Beitragsservice Ihren Befreiungsantrag aktualisieren müssen.
Frage 15: Was sollte ich tun, wenn ich weitere Fragen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag habe?
Antwort: Wenn Sie weitere Fragen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben, können Sie sich an den Beitragsservice oder die entsprechende Behörde wenden. Dort werden Ihnen gerne alle offenen Fragen beantwortet und Sie erhalten weitere Unterstützung.


 

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