Musterbrief Aufforderung Nebenkostenabrechnung |
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Sehr geehrter Vermieter,
hiermit fordere ich Sie auf, mir umgehend die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr zukommen zu lassen.
Gemäß § 556 Abs. 3 BGB sind Sie dazu verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vorzulegen. Da der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember eines jeden Jahres endet, hätte ich die Nebenkostenabrechnung bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres erhalten müssen. Leider habe ich bis heute noch keine Nebenkostenabrechnung von Ihnen erhalten.
Ich bitte Sie daher, mir die Nebenkostenabrechnung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens zukommen zu lassen. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, um meine Ansprüche durchzusetzen.
Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 556 Abs. 3 BGB dazu verpflichtet sind, die Nebenkostenabrechnung so detailliert und übersichtlich zu gestalten, dass ich als Mieter sie nachvollziehen kann. Eine bloße Auflistung der Kostenpositionen ohne konkrete Berechnungsgrundlagen reicht nicht aus. Ich erwarte von Ihnen eine transparente und nachvollziehbare Aufstellung aller Kosten.
Sollten Sie bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können sich auch an einen qualifizierten Sachverständigen wenden, der Ihnen bei der Erstellung der Abrechnung behilflich sein kann.
Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen und keine Nebenkostenabrechnung innerhalb der gesetzten Frist vorlegen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor, um meine Ansprüche geltend zu machen. Hierbei können zusätzliche Kosten für Sie entstehen.
Ich hoffe auf eine zügige und kooperative Zusammenarbeit und erwarte die Nebenkostenabrechnung innerhalb der gesetzten Frist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mieter
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