Bausparkasse Kontoführungsgebühren Musterbrief



Bausparkasse Kontoführungsgebühren Musterbrief
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Bausparkasse Kontoführungsgebühren Musterbrief

Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Datum

Bausparkasse XYZ AG
Kundenservice
Straße Hausnummer
PLZ Ort

Betreff: Widerspruch gegen Kontoführungsgebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich den mir berechneten Kontoführungsgebühren, welche auf meinem Bausparkonto bei Ihrer Bausparkasse eingezogen wurden. Ich bitte Sie, die angefallenen Kosten umgehend zu erstatten.

Grundsätzlich sind laut Verbraucherschutzgesetz keine Kontoführungsgebühren für Guthabenkonten erlaubt. Eine Überprüfung meiner Unterlagen hat ergeben, dass ich regelmäßig Geld auf mein Bausparkonto einzahle und somit von der Guthabenregelung profitiere. Ihre Kontoführungsgebühren widersprechen somit den gesetzlichen Vorgaben und sind nicht rechtens.

Des Weiteren habe ich während der Vertragsabschlüsse keinerlei Informationen über möglicherweise anfallende Kontoführungsgebühren erhalten. Eine schriftliche Aufklärung oder Vereinbarung darüber liegt mir nicht vor. Versteckte Kosten oder nicht transparente Gebühren stellen eine Irreführung des Verbrauchers dar und sind somit unwirksam.

Ich fordere Sie daher auf, die von Ihnen eingezogenen Kontoführungsgebühren in Höhe von [Betrag] umgehend auf mein Konto [Kontonummer] bei [Bank] zurückzuerstatten. Sollte ich binnen [Frist] keine Erstattung erhalten, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, wie Sie meinem Anliegen nachkommen werden. Ich erwarte eine umgehende Rückmeldung innerhalb von [Frist].

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]



Frage 1: Wie schreibe ich einen Musterbrief zur Beantragung der Erstattung von Kontoführungsgebühren bei einer Bausparkasse?

Antwort: Um einen Musterbrief zur Beantragung der Erstattung von Kontoführungsgebühren bei einer Bausparkasse zu schreiben, können Sie folgende Elemente einbeziehen:

Betreff:
Antrag auf Erstattung von Kontoführungsgebühren
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich höflichst um die Erstattung der Kontoführungsgebühren für meinen Bausparkassenvertrag XXXX bitten.
Sachverhalt:
Seit Beginn meines Bausparvertrags XXXX werden monatlich Kontoführungsgebühren von meinem Konto abgebucht. Gemäß meiner Vertragsunterlagen sind diese Gebühren jedoch nicht gerechtfertigt, da mein Kontoguthaben stets über dem erforderlichen Mindestbetrag liegt.
Bitte um Prüfung:
Ich fordere Sie daher auf, die Kontoführungsgebühren umgehend zu überprüfen und mir den zu viel abgebuchten Betrag umgehend zu erstatten. Sollte dies nicht erfolgen, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Abschluss:
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Ihr Name
Ihre Adresse
Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

Frage 2: Welche Teile sollte ein Musterbrief zur Beantragung der Erstattung von Kontoführungsgebühren bei einer Bausparkasse enthalten?

Antwort: Ein Musterbrief zur Beantragung der Erstattung von Kontoführungsgebühren bei einer Bausparkasse sollte folgende Teile enthalten:

  1. Betreff: Geben Sie den Anlass des Schreibens klar und präzise an.
  2. Anrede: Richten Sie sich an die richtige Ansprechperson bei der Bausparkasse.
  3. Sachverhalt: Beschreiben Sie den Grund für Ihre Forderung, zum Beispiel dass Sie stets über dem Mindestguthaben liegen und die Gebühren daher nicht gerechtfertigt sind.
  4. Bitte um Prüfung: Fordern Sie die Bausparkasse höflich auf, die Kontoführungsgebühren zu überprüfen und den zu viel abgebuchten Betrag zu erstatten.
  5. Abschluss: Bedanken Sie sich im Voraus für die Bemühungen und verabschieden Sie sich freundlich.

Frage 3: Gibt es rechtliche Schritte, die ich einleiten kann, wenn die Bausparkasse die Kontoführungsgebühren nicht erstattet?

Antwort: Ja, wenn die Bausparkasse die Kontoführungsgebühren nicht erstattet, können Sie weitere rechtliche Schritte einleiten. Sie können zum Beispiel einen Rechtsanwalt einschalten und rechtliche Schritte wie eine Klage oder eine außergerichtliche Einigung in Betracht ziehen. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und Kosten der rechtlichen Schritte abzuklären.

Frage 4: Wie lange dauert es normalerweise, bis die Erstattung der Kontoführungsgebühren erfolgt?

Antwort: Die Dauer bis zur Erstattung der Kontoführungsgebühren kann je nach Bausparkasse unterschiedlich sein. In der Regel sollten Sie innerhalb von 4-6 Wochen eine Rückmeldung von der Bausparkasse erhalten. Wenn die Erstattung länger dauert, können Sie bei der Bausparkasse nachfragen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.

Frage 5: Welche Unterlagen sollte ich meinem Antrag auf Erstattung der Kontoführungsgebühren beifügen?

Antwort: Beim Antrag auf Erstattung der Kontoführungsgebühren sollten Sie in der Regel folgende Unterlagen beifügen:

  • Kopien der relevanten Vertragsunterlagen
  • Nachweise über die Abbuchung der Kontoführungsgebühren (z.B. Kontoauszüge)
  • ggf. weitere relevante Dokumente (z.B. Schriftverkehr mit der Bausparkasse)

Frage 6: Gibt es eine bestimmte Frist, innerhalb derer ich die Erstattung der Kontoführungsgebühren beantragen muss?

Antwort: Die Frist für die Beantragung der Erstattung von Kontoführungsgebühren kann je nach Bausparkasse unterschiedlich sein. In der Regel sollten Sie Ihren Antrag jedoch so schnell wie möglich stellen, sobald Sie feststellen, dass die Gebühren unberechtigt erhoben wurden. Je früher Sie handeln, desto schneller können Sie eine Lösung für Ihr Anliegen finden.

Frage 7: Kann ich die Erstattung der Kontoführungsgebühren auch rückwirkend beantragen?

Antwort: Ja, in vielen Fällen können Sie die Erstattung der Kontoführungsgebühren auch rückwirkend beantragen. Wenn Sie feststellen, dass Ihnen über einen längeren Zeitraum unberechtigt Kontoführungsgebühren berechnet wurden, können Sie dies der Bausparkasse mitteilen und um eine rückwirkende Erstattung bitten. Es empfiehlt sich, alle relevanten Unterlagen beizufügen, um Ihre Forderung zu untermauern.

Frage 8: Gibt es Alternativen zur Beantragung der Erstattung der Kontoführungsgebühren bei der Bausparkasse?

Antwort: Ja, neben der Beantragung der Erstattung der Kontoführungsgebühren bei der Bausparkasse können Sie auch andere Wege erproben, um Ihr Anliegen zu lösen. Sie können sich zum Beispiel an eine Verbraucherberatung oder an eine Schlichtungsstelle wenden. Dort können Ihnen Experten bei der Durchsetzung Ihrer Forderung helfen und ggf. eine außergerichtliche Einigung zwischen Ihnen und der Bausparkasse erzielen.

Frage 9: Was kann ich tun, wenn die Bausparkasse meinen Antrag auf Erstattung der Kontoführungsgebühren ablehnt?

Antwort: Wenn die Bausparkasse Ihren Antrag auf Erstattung der Kontoführungsgebühren ablehnt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel einen erneuten Antrag stellen und dabei Ihre Argumente klarer und überzeugender darlegen. Sie können auch eine Beschwerde bei der Bausparkasse einreichen und gegebenenfalls das Schlichtungsverfahren oder den Rechtsweg in Betracht ziehen. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und Kosten der verschiedenen Maßnahmen abzuklären.

Frage 10: Gibt es bestimmte Voraussetzungen, um die Erstattung der Kontoführungsgebühren bei einer Bausparkasse zu beantragen?

Antwort: Ja, um die Erstattung der Kontoführungsgebühren bei einer Bausparkasse zu beantragen, sollten Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Inhaber eines Bausparvertrags bei der Bausparkasse.
  • Ihr Kontoguthaben liegt stets über dem erforderlichen Mindestbetrag.
  • Sie können nachweisen, dass Ihnen Kontoführungsgebühren unberechtigt berechnet wurden.

Frage 11: Wie kann ich prüfen, ob mir Kontoführungsgebühren berechnet wurden?

Antwort: Um zu prüfen, ob Ihnen Kontoführungsgebühren berechnet wurden, sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen und Kontoauszüge sorgfältig prüfen. In den Vertragsunterlagen sollten die Kosten und Gebühren für Ihren Bausparvertrag aufgeführt sein. Auf den Kontoauszügen sollten die abgebuchten Beträge und die Art der Abbuchung ersichtlich sein. Wenn Sie feststellen, dass Ihnen unberechtigt Kontoführungsgebühren berechnet wurden, können Sie Ihren Antrag auf Erstattung bei der Bausparkasse stellen.

Frage 12: Kann ich die Erstattung der Kontoführungsgebühren auch telefonisch beantragen?

Antwort: In den meisten Fällen ist es empfehlenswert, Ihre Anfrage schriftlich einzureichen. Somit haben Sie einen schriftlichen Nachweis über Ihre Forderung und können diesen bei Bedarf vorlegen. Allerdings können Sie vorher telefonisch Informationen einholen, wie Sie Ihren Antrag am besten stellen und wie die Bausparkasse normalerweise mit solchen Anfragen umgeht.

Frage 13: Kann ich die Erstattung der Kontoführungsgebühren auch persönlich bei der Bausparkasse beantragen?

Antwort: Ja, in vielen Fällen können Sie die Erstattung der Kontoführungsgebühren auch persönlich bei der Bausparkasse beantragen. Vereinbaren Sie vorher jedoch einen Termin, um sicherzustellen, dass Ihnen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht und ausreichend Zeit für Ihr Anliegen eingeplant werden kann.

Frage 14: Kann ich die Erstattung der Kontoführungsgebühren auch per E-Mail beantragen?

Antwort: Ja, in vielen Fällen können Sie die Erstattung der Kontoführungsgebühren auch per E-Mail beantragen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen in der E-Mail anhängen und erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anfrage.

Frage 15: Gibt es eine Vorlage oder ein Muster für den Antrag auf Erstattung der Kontoführungsgebühren bei einer Bausparkasse?

Antwort: Es gibt zwar keine standardisierte Vorlage oder ein allgemeingültiges Muster für den Antrag auf Erstattung der Kontoführungsgebühren bei einer Bausparkasse, aber in diesem Artikel finden Sie eine Beispielstruktur und -elemente, die Sie für Ihren eigenen Musterbrief verwenden können.