Musterbrief Gez Barzahlung



Musterbrief Gez Barzahlung
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Betreff: Barzahlung der GEZ-Gebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich meine GEZ-Gebühren ab sofort in bar bezahlen möchte. Da ich kein Bankkonto besitze und auch kein Online-Banking nutze, ist dies für mich die einzige Möglichkeit, meine Zahlungen pünktlich und zuverlässig durchzuführen.

Zu diesem Zweck möchte ich Sie bitten, mir die entsprechenden Zahlscheine regelmäßig per Post zuzusenden. Ich werde dann umgehend den fälligen Betrag begleichen und den Zahlschein an Sie zurücksenden.

Ich bitte Sie, meine Entscheidung zu respektieren und mir keine weiteren Zahlungsaufforderungen per Banküberweisung oder ähnlichem zukommen zu lassen. Ich bin mir bewusst, dass die Barzahlung mit zusätzlichen Risiken verbunden sein kann, jedoch bin ich bereit, diese in Kauf zu nehmen.

Gerne stehe ich Ihnen für eventuelle Rückfragen zur Verfügung und bitte Sie, mir die Zahlungsinformationen und die Zahlscheine zeitnah zukommen zu lassen.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieses Schreibens und teilen Sie mir mit, ob Sie meiner Bitte nachkommen werden.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name




Ein Musterbrief zur Barzahlung von GEZ-Gebühren könnte wie folgt aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber informieren, dass ich meine GEZ-Gebühren gerne in bar begleichen möchte. Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen (FAQ), die Ihnen bei der Abwicklung dieser Zahlung behilflich sein sollten:

Frage 1: Ist es überhaupt möglich, meine GEZ-Gebühren bar zu bezahlen?
Ja, grundsätzlich ist es möglich die GEZ-Gebühren auch in bar zu begleichen. Sie haben jedoch alternativ auch die Möglichkeit, den Betrag per Lastschriftverfahren oder über das Online-Portal zu begleichen.
Frage 2: Wie hoch ist der Betrag, den ich in bar bezahlen muss?
Die Höhe der GEZ-Gebühren richtet sich nach dem aktuellen Beitragssatz. Dieser kann von Jahr zu Jahr variieren. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der GEZ.
Frage 3: Wo kann ich meine GEZ-Gebühren bar bezahlen?
Sie können Ihre GEZ-Gebühren in bar an jeder Postbank-Filiale oder einer anderen Bank, die den Bargeldeinzahlungsservice anbietet, begleichen. Bitte beachten Sie, dass für diesen Service möglicherweise Gebühren anfallen können.
Frage 4: Muss ich einen bestimmten Verwendungszweck bei der Einzahlung angeben?
Ja, bei der Einzahlung sollten Sie unbedingt Ihren vollständigen Namen und Ihre Beitragsnummer angeben. Diese finden Sie auf Ihrem GEZ-Bescheid. Nur so kann Ihre Zahlung korrekt zugeordnet werden.
Frage 5: Gibt es Fristen, bis wann ich die GEZ-Gebühren bar bezahlen muss?
Ja, die GEZ-Gebühren müssen immer bis zum 15. des Folgemonats entrichtet werden. Verspätete Zahlungen können zu Mahngebühren führen.
Frage 6: Kann ich meine GEZ-Gebühren auch per Überweisung begleichen?
Ja, neben der Barzahlung haben Sie auch die Möglichkeit, den Betrag per Überweisung zu begleichen. Die entsprechenden Bankdaten finden Sie auf Ihrem GEZ-Bescheid.
Frage 7: Was passiert, wenn ich die GEZ-Gebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Bei verspäteten Zahlungen können Mahngebühren anfallen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Zwangsvollstreckung kommen.
Frage 8: Gibt es eine Möglichkeit, die GEZ-Gebühren nur einmal im Jahr zu bezahlen?
Nein, die GEZ-Gebühren müssen monatlich bezahlt werden. Eine jährliche Zahlung ist nicht möglich.
Frage 9: Kann ich den monatlichen Betrag meiner GEZ-Gebühren reduzieren?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ermäßigung der GEZ-Gebühren möglich. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Webseite der GEZ.
Frage 10: Kann ich meine GEZ-Gebühren auch telefonisch begleichen?
Nein, eine Zahlung per Telefon ist nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Betrag per Lastschriftverfahren oder über das Online-Portal zu begleichen.
Frage 11: Können auch andere Personen meine GEZ-Gebühren für mich bezahlen?
Ja, es ist möglich, dass eine andere Person Ihre GEZ-Gebühren für Sie bezahlt. Diese muss jedoch den Verwendungszweck und Ihre Beitragsnummer angeben.
Frage 12: Erhalte ich eine Quittung für meine Barzahlung?
Ja, bei der Barzahlung erhalten Sie eine Quittung über den eingezahlten Betrag. Bewahren Sie diese Quittung gut auf.
Frage 13: Muss ich meine Barzahlung noch zusätzlich melden oder bestätigen?
Nein, es ist nicht erforderlich, dass Sie Ihre Barzahlung noch einmal gesondert melden oder bestätigen. Die Barzahlung wird automatisch von der GEZ erfasst.
Frage 14: Kann ich meine Barzahlung auch per Post schicken?
Nein, eine Zahlung per Post ist nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Betrag per Lastschriftverfahren oder über das Online-Portal zu begleichen.
Frage 15: Was passiert, wenn ich meine GEZ-Gebühren gar nicht bezahle?
Wenn Sie Ihre GEZ-Gebühren nicht bezahlen, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen. In diesem Fall sollten Sie sich umgehend mit der GEZ in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen klären.

Wir hoffen, dass diese häufig gestellten Fragen Ihnen bei der Barzahlung Ihrer GEZ-Gebühren weiterhelfen konnten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name