Gez Rückerstattung Musterbrief



Gez Rückerstattung Musterbrief
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mein Anliegen bezüglich meiner Rundfunkgebührenmitteilung mitteilen. Ich habe festgestellt, dass ich seit einiger Zeit keine öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehprogramme mehr empfange und somit auch keinen Bedarf für die Zahlung der Rundfunkgebühren habe.

Hintergrundinformationen:

Ich bin umgezogen und habe mich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde umgemeldet. Leider wurde diese Ummeldung nicht ordnungsgemäß an Sie, den Beitragsservice, weitergeleitet. Daher wurde mir weiterhin die Rundfunkgebühr in Rechnung gestellt, obwohl ich keinen Empfang hatte.

Zu meinem Empfang:

  1. Ich hatte keine funktionierende Antennenbuchse in meiner neuen Wohnung.
  2. Ich habe keinen Fernseher oder ein Radio besessen.
  3. Ich habe auch keine anderen technischen Geräte, wie beispielsweise ein Smartphone, zum Empfang von öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehprogrammen verwendet.

Nachweise:

  • Die Antennenbuchse wurde von einem Fachmann überprüft und als nicht funktionsfähig eingestuft.
  • Ich habe Ihnen meine Geräteausstattung in einem früheren Schreiben detailliert geschildert, aber keine Antwort darauf erhalten.

Nun bitte ich um folgende Schritte:
  1. Die Überprüfung meiner Angaben und die Anerkennung meines Anspruches auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Rundfunkgebühren.
  2. Die Überprüfung meiner Umzugsmitteilung und eine Überarbeitung Ihres Systems zur Erfassung von Ummeldungen, um zukünftige Probleme zu vermeiden.
  3. Die Bestätigung meiner Umzugsmitteilung und eine Information über die weitere Abwicklung bezüglich der Rückerstattung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name




FAQ Gez Rückerstattung Musterbrief

Frage 1: Was ist die GEZ?

Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die in Deutschland für die Erhebung der Rundfunkgebühren zuständig ist. Sie wurde inzwischen umbenannt in den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Frage 2: Warum sollte ich eine Rückerstattung beantragen?

Es kann verschiedene Gründe geben, warum man eine Rückerstattung der gezahlten Rundfunkgebühren beantragen möchte. Zum Beispiel, wenn man nachweisen kann, dass man tatsächlich keinen Rundfunkgerät besitzt oder berechtigt ist von der Rundfunkgebühr befreit zu sein.

Frage 3: Welche Informationen sollte ein Musterbrief zur Rückerstattung enthalten?

Ein Musterbrief zur Rückerstattung sollte die persönlichen Daten des Antragstellers enthalten, sowie eine Erklärung über den Grund der Rückerstattung und eventuell erforderliche Nachweise. Außerdem sollte der Brief höflich formuliert sein und eine klare Anfrage zur Rückerstattung beinhalten.

Frage 4: Gibt es eine Frist für die Beantragung der Rückerstattung?

Ja, es gibt eine Frist für die Beantragung der Rückerstattung. Die genaue Frist kann je nach Bundesland unterschiedlich sein, in der Regel beträgt sie jedoch 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der gezahlten Gebühr. Es ist daher wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen.

Frage 5: Wie lange dauert es, bis die Rückerstattung bearbeitet wird?

Die Bearbeitungszeit für eine Rückerstattung kann variieren. In der Regel sollte man jedoch innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung oder Zahlung erhalten. Bei komplexeren Fällen kann es jedoch auch länger dauern.

Frage 6: Kann ich eine Rückerstattung beantragen, wenn ich meinen Fernseher oder mein Radio abgemeldet habe?

Ja, man kann auch eine Rückerstattung beantragen, wenn man seine Rundfunkgeräte abgemeldet hat. In diesem Fall muss man entsprechende Nachweise erbringen, dass man tatsächlich keine Rundfunkgeräte mehr besitzt.

Frage 7: Gibt es Gebühren für die Beantragung der Rückerstattung?

Nein, es fallen keine Gebühren für die Beantragung der Rückerstattung an. Der Antrag ist kostenfrei und sollte auch von offiziellen Stellen kostenlos bearbeitet werden.

Frage 8: Kann ich die Rückerstattung online beantragen?

Ja, in den meisten Fällen ist es möglich, die Rückerstattung online zu beantragen. Dafür muss man in der Regel ein entsprechendes Formular auf der Website des Beitragsservices ausfüllen und absenden.

Frage 9: Kann ich die Rückerstattung für mehrere Jahre beantragen?

Ja, man kann die Rückerstattung für mehrere Jahre beantragen. Wenn man zum Beispiel nachweisen kann, dass man über mehrere Jahre hinweg keine Rundfunkgebühren zahlen musste, kann man die Rückerstattung entsprechend rückwirkend beantragen.

Frage 10: Was passiert, wenn mein Antrag auf Rückerstattung abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag auf Rückerstattung abgelehnt wird, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dafür müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist einen schriftlichen Widerspruch einreichen und Ihre Gründe darlegen.

Frage 11: Kann ich die Rückerstattung auch telefonisch beantragen?

Nein, die Rückerstattung kann in der Regel nicht telefonisch beantragt werden. Sie müssen den Antrag schriftlich stellen, entweder per Brief oder online.

Frage 12: Kann ich die Rückerstattung auch für Rundfunkgebühren aus der Vergangenheit beantragen?

Ja, unter bestimmten Umständen kann man auch eine Rückerstattung für Rundfunkgebühren aus der Vergangenheit beantragen. Dafür müssen Sie jedoch entsprechende Nachweise erbringen und den Antrag rückwirkend stellen.

Frage 13: Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es, um von den Rundfunkgebühren befreit zu werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um von den Rundfunkgebühren befreit zu werden. Zum Beispiel, wenn man Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Auch bestimmte Personengruppen wie Menschen mit Behinderung oder Menschen ab 65 Jahren können von der Gebühr befreit werden.

Frage 14: Wo kann ich weitere Informationen zur Rückerstattung finden?

Weitere Informationen zur Rückerstattung der Rundfunkgebühren finden Sie auf der Website des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dort finden Sie auch Formulare und Kontaktdaten, um Ihren Antrag auf Rückerstattung zu stellen.

Frage 15: Wie lange ist die Rückerstattung gültig?

Die Rückerstattung der Rundfunkgebühren ist in der Regel für den Zeitraum gültig, für den sie beantragt wurde. Wenn Sie also zum Beispiel für das Jahr 2021 eine Rückerstattung beantragen, gilt diese nur für dieses Jahr.

Insgesamt gibt es viele Fragen zur Rückerstattung der Rundfunkgebühren, und hoffentlich konnten wir einige davon in diesem FAQ beantworten. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich beim Beitragsservice zu informieren.