Gez Wohngemeinschaft Musterbrief



Gez Wohngemeinschaft Musterbrief
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Ihre Adresse

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterhausen

GEZ Wohngemeinschaft
Kundenservice
50656 Köln

Ihre GEZ-Nummer: 123456789

Musterhausen, den 01. Januar 2022

Betreff: Abmeldung der Rundfunk- und Fernsehgeräte in der Wohngemeinschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir, die Wohngemeinschaft in der Musterstraße 1, unsere Rundfunk- und Fernsehgeräte, welche bisher angemeldet waren, abmelden.

Name der Wohngemeinschaft: Muster-WG

Anzahl der Bewohner: 4

Namen der Bewohner:

  1. Max Mustermann
  2. Maria Musterfrau
  3. Michael Müller
  4. Martina Meier

Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, ob eine Abmeldung der Geräte von allen Bewohnern der Wohngemeinschaft erforderlich ist oder ob es ausreichend ist, wenn einer der Bewohner die Abmeldung vornimmt. Zusätzlich bitten wir um Mitteilung, ob eine Abmeldung per E-Mail oder nur postalisch möglich ist.

Des Weiteren bitten wir um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens sowie die Mitteilung, ob weitere Unterlagen oder Informationen notwendig sind.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen,

Muster-WG
Max Mustermann
Maria Musterfrau
Michael Müller
Martina Meier

Anlagen:

  • Kopie der Anmeldebestätigung
  • Kopie des Personalausweises aller Bewohner



FAQ Gez Wohngemeinschaft Musterbrief

Frage 1: Was ist die GEZ?
Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die für die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland zuständig ist.
Frage 2: Wie funktioniert die GEZ?
Die GEZ erhebt den Rundfunkbeitrag von allen Personen, die eine Wohnung in Deutschland haben. Der Beitrag wird pro Wohnung gezahlt, unabhängig davon, ob Fernseher oder Radio vorhanden sind.
Frage 3: Muss ich den Rundfunkbeitrag als Mitglied einer Wohngemeinschaft zahlen?
Ja, jede Person, die in einer Wohnung lebt, muss den Rundfunkbeitrag zahlen, unabhängig davon, ob sie ein eigenes Radio oder Fernseher besitzt.
Frage 4: Kann ich den Rundfunkbeitrag umgehen, indem ich mich als WG-Mitglied abmelde?
Nein, das ist nicht möglich. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben und nicht pro Person. Eine Abmeldung als WG-Mitglied ändert daran nichts.
Frage 5: Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag pro Wohnung?
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 17,50 Euro pro Monat für eine Wohnung bzw. 52,50 Euro pro Quartal bzw. 210 Euro pro Jahr.
Frage 6: Kann ich den Rundfunkbeitrag reduzieren lassen?
Ja, es gibt bestimmte Möglichkeiten, den Rundfunkbeitrag zu reduzieren. Zum Beispiel können Personen mit geringem Einkommen einen Antrag auf Befreiung stellen.
Frage 7: Wie melde ich meine Wohngemeinschaft bei der GEZ an?
Um Ihre Wohngemeinschaft bei der GEZ anzumelden, müssen Sie das Anmeldeformular ausfüllen und an die GEZ schicken. Dieses Formular erhalten Sie entweder online oder bei Ihrer örtlichen GEZ-Stelle.
Frage 8: Kann ich den Rundfunkbeitrag online bezahlen?
Ja, Sie können den Rundfunkbeitrag online bezahlen. Die GEZ bietet verschiedene Zahlungsmethoden an, wie z.B. Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte.
Frage 9: Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?
Wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, kann die GEZ rechtliche Schritte einleiten. Es können Mahnungen, Bußgelder oder Zwangsvollstreckungen folgen.
Frage 10: Welche Informationen sollte ein Musterbrief für die GEZ enthalten?
Ein Musterbrief für die GEZ sollte Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihre Kundenummer (sofern vorhanden) und Ihren Zahlungsstatus enthalten. Sie können auch explizit angeben, dass Sie in einer Wohngemeinschaft leben.
Frage 11: Kann ich den Rundfunkbeitrag rückwirkend für meine Wohngemeinschaft beantragen?
Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, den Rundfunkbeitrag rückwirkend zu beantragen. Kontaktieren Sie dazu die GEZ und klären Sie die Details.
Frage 12: Wie lange dauert es, bis die GEZ auf meinen Musterbrief reagiert?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber in der Regel sollten Sie innerhalb von einigen Wochen eine Antwort von der GEZ erhalten.
Frage 13: Kann ich den Rundfunkbeitrag kündigen, wenn ich aus meiner Wohngemeinschaft ausziehe?
Ja, Sie können den Rundfunkbeitrag kündigen, wenn Sie aus Ihrer Wohngemeinschaft ausziehen. Melden Sie Ihren Auszug der GEZ und füllen Sie das entsprechende Formular aus.
Frage 14: Gibt es eine Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag komplett zu umgehen?
Nein, der Rundfunkbeitrag ist verpflichtend und muss von allen Personen, die eine Wohnung in Deutschland haben, gezahlt werden.
Frage 15: Kann ich den Rundfunkbeitrag absetzen oder von der Steuer absetzen?
Nein, der Rundfunkbeitrag kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Er ist eine separate Gebühr und keine steuerliche Absetzung.


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