Handwerker Mängelrüge Musterbrief |
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Muster
Vorlage
Sehr geehrter Handwerksbetrieb,
mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen offiziell eine Mängelrüge zukommen lassen. Leider musste ich feststellen, dass bei den von Ihnen durchgeführten Arbeiten an meinem Haus verschiedene Mängel vorhanden sind, die dringend behoben werden müssen.
Beschreibung der Mängel:
Die von Ihnen eingebauten Fenster leiden an Undichtigkeiten, die zu Zugluft und Feuchtigkeit im Haus führen. Dies ist nicht nur unangenehm, sondern auch energieineffizient.
Entlang der von Ihnen verputzten Wände sind mehrere Risse aufgetreten. Diese stellen nicht nur eine optische Beeinträchtigung dar, sondern könnten auch auf Baumängel hindeuten.
In den von Ihnen gefliesten Räumen musste ich feststellen, dass einzelne Fliesen nicht ordnungsgemäß verlegt wurden. Sie sind teilweise nicht richtig fixiert und weisen bereits erste Lockerungen auf.
Aufforderung zur Mängelbeseitigung:
Ich fordere Sie hiermit auf, die genannten Mängel umgehend und kostenfrei zu beheben. Gemäß § 13 Abs. 2 VOB/B sind Sie dazu verpflichtet, die von Ihnen ausgeführten Arbeiten in einem mangelfreien Zustand abzuliefern.
Für die Behebung der Mängel setze ich Ihnen eine angemessene Frist von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens. Sollten Sie dieser Frist nicht nachkommen, behalte ich mir vor, einen anderen Handwerksbetrieb mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen und Ihnen die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Fristlose Kündigung bei Nichterfüllung:
Sollten die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben werden oder keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, behalte ich mir vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Datei mit Beweisfotos:
Anbei finden Sie eine Datei mit Beweisfotos, auf denen die genannten Mängel dokumentiert sind. Diese dienen als Nachweis für den aktuellen Zustand der Mängel.
Sollten Sie weitere Informationen oder Unterlagen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name
FAQ Handwerker Mängelrüge Musterbrief
Beantwortung von 15 häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Handwerker Mängelrüge und Musterbrief
Eine Handwerker Mängelrüge ist eine schriftliche Mitteilung an den Handwerker oder Bauunternehmer, in der festgestellte Mängel an einer erbrachten handwerklichen Leistung beanstandet werden.
Es ist ratsam, die Mängelrüge so schnell wie möglich nach Feststellung der Mängel einzureichen, idealerweise innerhalb der Gewährleistungsfrist.
Die Mängelrüge sollte folgende Informationen enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers, Name und Adresse des Handwerkers, Beschreibung der Mängel, Datum der Feststellung der Mängel und eine Fristsetzung zur Behebung.
Ja, es ist empfehlenswert, einen Musterbrief als Orientierungshilfe zu verwenden. Ein Musterbrief stellt sicher, dass wichtige Informationen nicht vergessen werden.
Ja, die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelrüge finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den § 634 ff.
Ja, es ist wichtig, dem Handwerker eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Die Frist sollte schriftlich festgelegt werden.
Wenn der Handwerker die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behebt, kann der Auftraggeber weitere Schritte unternehmen, wie z.B. die Beauftragung eines anderen Handwerkers zur Mängelbeseitigung oder die Minderung des Zahlungsbetrags.
Ja, in bestimmten Fällen kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen, z.B. wenn durch die Mängel Mehrkosten entstanden sind oder wenn es zu Folgeschäden gekommen ist.
Es besteht keine Verpflichtung, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Allerdings kann die Beratung durch einen Fachanwalt für Baurecht sinnvoll sein, um die eigenen Rechte und Ansprüche zu sichern.
Sie können einen Handwerker Mängelrüge Musterbrief im Internet herunterladen oder sich an Verbraucherzentralen oder Anwaltskanzleien wenden.
Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Baurecht variieren je nach Anwaltskanzlei und Umfang der Beratung. Es empfiehlt sich, im Vorfeld Kostenvoranschläge einzuholen.
Ja, je nach Situation können auch andere Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. die außergerichtliche Einigung oder die Einschaltung eines Schlichters.
Ja, es ist möglich, eine Beschwerde beim Handwerksbetrieb oder Bauunternehmen einzureichen. Dies kann parallel zur Mängelrüge erfolgen oder als Alternative dazu dienen.
Ja, die Verjährungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der handwerklichen Leistung. Es gibt jedoch Ausnahmen und verkürzte Fristen, daher ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert.
Ja, eine Mängelrüge kann auch per E-Mail versendet werden. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Mail nachweisbar zugestellt wurde.