Musterbrief Regressansprüche Flugverspätung



Musterbrief Regressansprüche Flugverspätung
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Regressansprüche aufgrund einer Flugverspätung geltend machen. Am Datum sollte ich um Uhrzeit mit dem Flug Flugnummer von Abflugort nach Ankunftsort fliegen. Leider wurde dieser Flug jedoch um Zeitverzögerung Stunden verspätet.

Nach EU-Verordnung Nr. 261/2004 sowie dem Montrealer Übereinkommen stehen mir als Passagier Ansprüche auf Entschädigung zu. Diese Ansprüche umfassen eine finanzielle Entschädigung, Betreuungsleistungen sowie alternative Flugmöglichkeiten. Im Folgenden möchte ich die entsprechenden Informationen sowie die Höhe der Regressansprüche darlegen:

Finanzielle Entschädigung:
  • Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden beträgt die finanzielle Entschädigung X Euro pro Passagier.
Betreuungsleistungen:
  • Während der Wartezeit haben Passagiere Anspruch auf Verpflegungsgutscheine in Höhe von X Euro pro Person.
  • Zudem sollte Ihnen eine Unterkunft, falls erforderlich, kostenlos zur Verfügung gestellt worden sein.
  • Die Kosten für etwaige Telefonate oder andere Kommunikationsmittel zur Ankündigung der Verspätung sind ebenfalls von der Fluggesellschaft zu tragen.
Alternative Flugmöglichkeiten:
  • Falls der Flug ausfällt oder stark verspätet ist, müssen Passagiere die Möglichkeit haben, auf einen anderen Flug umgebucht zu werden. Dabei sollten die Fluggesellschaften alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Verspätungen oder Ausfälle zu minimieren.

Ich bitte Sie daher höflichst, die oben genannten Ansprüche anzuerkennen und mir die entsprechende Entschädigung so schnell wie möglich zukommen zu lassen. Sollte ich innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort von Ihnen erhalten, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Als Anhang finden Sie Kopien der relevanten Flugdokumente sowie meine Kontaktdaten. Ich stehe Ihnen gerne für weitere Informationen oder Rückfragen zur Verfügung.

Ich erwarte eine schnelle Bearbeitung meines Anliegens und bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name




Willkommen bei unseren häufig gestellten Fragen zum Thema Regressansprüche bei Flugverspätungen!

Frage 1: Was sind Regressansprüche bei Flugverspätungen?

Bei Flugverspätungen haben Passagiere unter bestimmten Umständen das Recht auf eine finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft. Diese Entschädigung nennt man Regressanspruch.

Frage 2: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Regressansprüche geltend machen zu können?

Um Regressansprüche geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Flugverspätung muss mindestens drei Stunden betragen, der Flug muss in der EU gestartet sein oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt worden sein und es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, wie zum Beispiel Streiks oder schlechtes Wetter.

Frage 3: Wie hoch ist die Entschädigung bei erfolgreicher Regressanspruch?

Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugdistanz. Bei Flügen bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro. Für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km gibt es 400 Euro und bei Flügen über 3.500 km sind es 600 Euro.

Frage 4: Wie kann ich meinen Regressanspruch geltend machen?

Um Ihren Regressanspruch geltend zu machen, sollten Sie zunächst Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen und Ihren Anspruch schriftlich einreichen. Es empfiehlt sich, dafür ein Musterschreiben zu verwenden, in dem alle relevanten Informationen, wie Flugnummer, Datum und Grund der Verspätung, aufgeführt sind.

Frage 5: Gibt es eine Frist, innerhalb der ich meinen Regressanspruch stellen muss?

Ja, Sie sollten Ihren Regressanspruch innerhalb von drei Jahren nach der Flugverspätung stellen. Eine spätere Geltendmachung kann dazu führen, dass Ihr Anspruch verjährt ist.

Frage 6: Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf meinen Regressanspruch erhalte?

Die Dauer der Bearbeitung kann von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich sein. In der Regel sollte jedoch binnen 60 Tagen eine Antwort erfolgen. Erfolgt keine Antwort innerhalb dieser Frist, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder im Zweifel an einen Anwalt wenden.

Frage 7: Kann ich meinen Regressanspruch auch rückwirkend geltend machen?

Ja, in einigen Fällen ist es möglich, Regressansprüche rückwirkend geltend zu machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Flugverspätung weniger als drei Jahre zurückliegt und die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt sind.

Frage 8: Kann ich meine Regressansprüche selbst geltend machen oder brauche ich rechtliche Unterstützung?

Grundsätzlich können Regressansprüche auch ohne anwaltliche Unterstützung geltend gemacht werden. Es kann jedoch ratsam sein, sich anwaltlichen Rat einzuholen, insbesondere wenn die Fluggesellschaft den Anspruch ablehnt oder nicht adäquat reagiert.

Frage 9: Welche Unterlagen benötige ich, um meinen Regressanspruch zu untermauern?

Um Ihren Regressanspruch zu untermauern, können folgende Unterlagen hilfreich sein: Flugticket, Boarding-Pass, Buchungsbestätigung, eventuelle Mitteilungen der Fluggesellschaft zur Verspätung sowie Bilder oder Dokumentationen von den Umständen am Flughafen.

Frage 10: Gibt es eine Altersbeschränkung für die Geltendmachung von Regressansprüchen?

Nein, es gibt keine Altersbeschränkung für die Geltendmachung von Regressansprüchen. Sowohl minderjährige als auch volljährige Passagiere können ihre Ansprüche stellen.

Frage 11: Kann ich auch Regressansprüche für meine Mitreisenden geltend machen?

Ja, Sie können auch Regressansprüche für Ihre Mitreisenden geltend machen, sofern diese ebenfalls von der Flugverspätung betroffen sind und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Frage 12: Gibt es Umstände, unter denen ein Regressanspruch ausgeschlossen ist?

Ja, unter bestimmten Umständen können Regressansprüche ausgeschlossen sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Flugverspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, wie zum Beispiel Streiks, politische Unruhen oder schlechtes Wetter.

Frage 13: Ist eine Flugverspätung von weniger als drei Stunden überhaupt entschädigungsfähig?

Nein, eine Flugverspätung von weniger als drei Stunden ist in der Regel nicht entschädigungsfähig. Die Voraussetzung für einen Regressanspruch ist eine Flugverspätung von mindestens drei Stunden.

Frage 14: Kann ich meinen Regressanspruch auch geltend machen, wenn ich meinen Flug verpasst habe?

Nein, Regressansprüche bei Flugverspätungen gelten nur für tatsächlich angetretene Flüge. Wenn Sie Ihren Flug verpassen, haben Sie keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Frage 15: Wo kann ich mich weiterführend informieren oder Hilfe bei der Geltendmachung meines Regressanspruchs erhalten?

Sie können sich für weiterführende Informationen oder bei Fragen zur Geltendmachung Ihres Regressanspruchs an Verbraucherberatungsstellen, Anwälte für Reiserecht oder Schlichtungsstellen wenden. Diese können Ihnen weiterhelfen und bei Bedarf rechtlichen Beistand leisten.

Wir hoffen, dass Ihnen unsere FAQ zum Thema Regressansprüche bei Flugverspätungen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.