Rundfunkbeitrag Barzahlung Musterbrief



Rundfunkbeitrag Barzahlung Musterbrief
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich den Rundfunkbeitrag für den Zeitraum von TEXT EINFÜGEN (z.B. 01.01.2022 bis 31.12.2022) gerne bar bezahlen möchte. Gemäß § 14 Absatz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags habe ich als Beitragsschuldner das Recht, den Rundfunkbeitrag in bar zu entrichten.

TEXT EINFÜGEN (z.B. Adresse oder Kundennummer)

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die von mir zu zahlenden Beträge:

  1. Rundfunkbeitrag für den Zeitraum von TEXT EINFÜGEN (z.B. 01.01.2022 bis 31.03.2022): TEXT EINFÜGEN (z.B. 17,50 Euro)
  2. Rundfunkbeitrag für den Zeitraum von TEXT EINFÜGEN (z.B. 01.04.2022 bis 30.06.2022): TEXT EINFÜGEN (z.B. 17,50 Euro)
  3. Rundfunkbeitrag für den Zeitraum von TEXT EINFÜGEN (z.B. 01.07.2022 bis 30.09.2022): TEXT EINFÜGEN (z.B. 17,50 Euro)
  4. Rundfunkbeitrag für den Zeitraum von TEXT EINFÜGEN (z.B. 01.10.2022 bis 31.12.2022): TEXT EINFÜGEN (z.B. 17,50 Euro)

Die Gesamtsumme der offenen Beträge beläuft sich somit auf TEXT EINFÜGEN (z.B. 70,00 Euro).

Ich bitte Sie nun, mir eine Zahlungsanweisung zukommen zu lassen, damit ich den Rundfunkbeitrag in bar begleichen kann. Bitte teilen Sie mir hierzu mit, an welche Kasse und zu welchen Öffnungszeiten ich mich wenden muss.

Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich zwar den Rundfunkbeitrag in bar begleichen möchte, jedoch keine Änderungen an meinen Zahlungsmodalitäten vornehmen möchte. Ich werde weiterhin den Rundfunkbeitrag vierteljährlich entrichten.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Schreibens und teilen Sie mir zeitnah die Details zur Barzahlung mit.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

TEXT EINFÜGEN (z.B. Ihr Name)




FAQ Rundfunkbeitrag Barzahlung Musterbrief

Frage 1: Wie kann ich den Rundfunkbeitrag bar bezahlen?

Antwort: Um den Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen, können Sie Ihren Zahlungsbetrag an einer zuständigen Annahmestelle in Ihrer Nähe einzahlen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Annahmestellen Barzahlungen akzeptieren.

Frage 2: Welche Vorteile hat die Barzahlung des Rundfunkbeitrags?

Antwort: Die Barzahlung ermöglicht es Ihnen, den Beitrag in bar zu begleichen, ohne dass Sie eine Bankverbindung angeben müssen. Zudem erhalten Sie eine Quittung, die als Nachweis für Ihre Zahlung dient.

Frage 3: Wie finde ich eine Annahmestelle für die Barzahlung?

Antwort: Sie können im Internet nach Annahmestellen in Ihrer Nähe suchen oder sich an den Kundenservice des Beitragsservice wenden, um Informationen über zuständige Annahmestellen zu erhalten.

Frage 4: Gibt es eine Gebühr für die Barzahlung des Rundfunkbeitrags?

Antwort: Der Beitragsservice erhebt keine zusätzlichen Gebühren für die Barzahlung des Rundfunkbeitrags. Es könnte jedoch sein, dass die Annahmestelle, bei der Sie die Zahlung vornehmen, eine geringe Bearbeitungsgebühr erhebt.

Frage 5: Kann ich den Rundfunkbeitrag auch per Überweisung oder Lastschrift bezahlen?

Antwort: Ja, Sie können den Rundfunkbeitrag auch per Überweisung oder Lastschrift bezahlen. Diese Zahlungsmethoden sind ebenfalls möglich und häufig genutzt.

Frage 6: Gibt es spezielle Formulare für eine Barzahlung des Rundfunkbeitrags?

Antwort: Nein, es gibt keine speziellen Formulare für die Barzahlung des Rundfunkbeitrags. Sie können den Zahlungsbetrag einfach in bar einzahlen und erhalten eine Quittung als Nachweis.

Frage 7: Kann ich auch einen Dritten beauftragen, den Rundfunkbeitrag für mich bar zu bezahlen?

Antwort: Ja, Sie können eine bevollmächtigte Person damit beauftragen, den Rundfunkbeitrag für Sie bar zu bezahlen. Die Person muss jedoch Ihre schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Personalausweises mitbringen.

Frage 8: Gibt es eine Frist für die Barzahlung des Rundfunkbeitrags?

Antwort: Der Rundfunkbeitrag wird in regelmäßigen Abständen fällig. Es gibt eine festgelegte Zahlungsfrist, die auf Ihrem Beitragsbescheid angegeben ist. Bitte beachten Sie diese Frist, um Verzugszinsen zu vermeiden.

Frage 9: Kann ich den Rundfunkbeitrag auch online bezahlen?

Antwort: Ja, Sie haben die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag online per Überweisung oder Lastschrift zu bezahlen. Dafür können Sie sich auf der Webseite des Beitragsservice einloggen und den Zahlungsvorgang online durchführen.

Frage 10: Gibt es einen Musterbrief für die Barzahlung des Rundfunkbeitrags?

Antwort: Ja, auf der Webseite des Beitragsservice können Sie einen Musterbrief herunterladen, den Sie verwenden können, um Ihre Absicht zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags mitzuteilen.

Frage 11: Wie sieht der Musterbrief für die Barzahlung des Rundfunkbeitrags aus?

Antwort: Der Musterbrief beinhaltet Ihre persönlichen Daten sowie die Information, dass Sie den Rundfunkbeitrag in bar bezahlen möchten. Sie müssen den Brief nur mit Ihren Daten ergänzen und an den Beitragsservice senden.

Frage 12: Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht bezahle?

Antwort: Wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen, können Mahnungen und möglicherweise Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen. Es empfiehlt sich daher, den Beitrag rechtzeitig zu begleichen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Frage 13: Kann ich eine Ratenzahlung für den Rundfunkbeitrag vereinbaren, wenn ich diesen nicht auf einmal bezahlen kann?

Antwort: Ja, unter bestimmten Umständen können Sie eine Ratenzahlung für den Rundfunkbeitrag vereinbaren. Sie sollten sich in diesem Fall an den Kundenservice des Beitragsservice wenden und die Möglichkeiten der Ratenzahlung besprechen.

Frage 14: Wo finde ich weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag?

Antwort: Um weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag zu erhalten, können Sie die Webseite des Beitragsservice besuchen oder sich an den Kundenservice des Beitragsservice wenden. Dort erhalten Sie detaillierte Auskünfte zu Ihren individuellen Fragen.

Frage 15: Wird der Rundfunkbeitrag regelmäßig angepasst?

Antwort: Ja, der Rundfunkbeitrag wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben und auf Ihrer Beitragsrechnung ausgewiesen.