hiermit lege ich Widerspruch gegen den Rundfunkbeitragsbescheid vom [Datum] ein und bitte um Überprüfung und Aufhebung dieses Bescheids.
Gründe für meinen Widerspruch sind wie folgt:
Unzumutbarkeit der Rundfunkgebühren: Die Höhe der Rundfunkgebühren steht in keinem Verhältnis zur Qualität und Quantität des Rundfunkangebots. Ich bin der Meinung, dass die Rundfunkanstalten ihren öffentlichen Auftrag nicht erfüllen und daher eine Gebührenreduktion gerechtfertigt ist.
Mangelnde Transparenz: Der Rundfunkbeitrag ist allgemein als „Zwangsgebühr“ bekannt. Die Bürgerinnen und Bürger haben jedoch kaum Einfluss auf die Verwendung der Gelder und erhalten nur begrenzte Informationen über die Ausgaben der Rundfunkanstalten. Eine offene und transparente Kommunikation darüber ist dringend nötig.
Doppelte Belastung: Als Inhaber eines Internetanschlusses bin ich bereits durch die Internet- und Telefonflatrate zur Zahlung eines Teilbetrags des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Die zusätzliche Zahlungspflicht für den Rundfunkbeitrag ist daher eine unnötige doppelte Belastung.
Feindselige Berichterstattung: In letzter Zeit habe ich vermehrt festgestellt, dass die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender einseitig und parteiisch ist. Es fehlt an objektiven und ausgewogenen Informationen. Diese feindselige Berichterstattung ist für mich ein weiterer Grund für meinen Widerspruch.
Ich bitte Sie daher, meinen Widerspruch sorgfältig zu prüfen und zu begründen, sollten Sie diesen ablehnen. Sollte mein Widerspruch erfolgreich sein, erwarte ich eine schriftliche Bestätigung über die Aufhebung des Rundfunkbeitragsbescheids.
Bitte beachten Sie, dass ich bis zur Klärung meines Widerspruchs keine weiteren Zahlungen leisten werde. Falls Sie weitere Informationen oder Unterlagen von mir benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Der Rundfunkbeitrag ist eine Abgabe, die von jedem Haushalt in Deutschland zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben wird.
Frage 2: Warum sollte ich gegen den Rundfunkbeitrag Widerspruch einlegen?
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen man gegen den Rundfunkbeitrag Widerspruch einlegen kann. Zum Beispiel, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt, die eine Befreiung oder Ermäßigung ermöglichen.
Frage 3: Wann sollte ich den Widerspruch einlegen?
Es empfiehlt sich, den Widerspruch zeitnah nach Erhalt des Beitragsbescheids einzulegen. Hierbei ist eine Frist von vier Wochen einzuhalten.
Frage 4: Welche Informationen benötige ich, um den Widerspruch einzulegen?
Zur Einlegung eines Widerspruchs benötigen Sie Ihre Beitragsnummer, Ihre persönlichen Daten sowie eine Begründung für den Widerspruch.
Frage 5: Wo kann ich einen Musterbrief für den Rundfunkbeitrag Widerspruch finden?
Im Internet finden Sie zahlreiche Vorlagen für einen Rundfunkbeitrag Widerspruch. Es empfiehlt sich, einen Musterbrief entsprechend Ihrer individuellen Situation anzupassen.
Frage 6: Kann ich den Widerspruch auch online einreichen?
Ja, viele öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten bieten die Möglichkeit an, den Widerspruch online einzureichen. Informieren Sie sich hierzu auf der Webseite Ihres Beitragsservice.
Frage 7: Kann ich meinen Widerspruch auch per Post verschicken?
Ja, Sie können den Widerspruch auch per Post verschicken. Eine Einschreibung oder ein Einschreiben mit Rückschein erhöht die Nachweisbarkeit.
Frage 8: Welche Argumente kann ich für meinen Widerspruch verwenden?
Sie können diverse Argumente für Ihren Widerspruch verwenden, wie zum Beispiel fehlende Empfangsmöglichkeit oder finanzielle Härte.
Frage 9: Kann ich den Rundfunkbeitrag umgehen, indem ich kein Rundfunkgerät besitze?
Nein, die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags besteht unabhängig davon, ob Sie ein Rundfunkgerät besitzen oder nicht. Es kommt auf die Möglichkeit des Empfangs an.
Frage 10: Was passiert nach Einlegung des Widerspruchs?
Der Beitragsservice prüft Ihren Widerspruch und entscheidet darüber, ob er berechtigt ist oder nicht. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis.
Frage 11: Was kann ich tun, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?
Sie haben die Möglichkeit, gegen die Ablehnung Ihres Widerspruchs Widerspruch einzulegen. In diesem Fall erfolgt eine erneute Prüfung durch den Beitragsservice.
Frage 12: Kann ich den Rundfunkbeitrag auch rückwirkend befreien lassen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine rückwirkende Befreiung möglich. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Beitragsservice auf.
Frage 13: Welche Kosten entstehen mir durch den Rundfunkbeitrag Widerspruch?
Die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich kostenfrei. Möglicherweise entstehen jedoch Kosten für den Versand oder die Einschreibung per Post.
Frage 14: Wie lange dauert die Bearbeitung des Widerspruchs?
Die Bearbeitungsdauer des Widerspruchs kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Behalten Sie jedoch im Hinterkopf, dass währenddessen weiterhin der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss.
Frage 15: Gibt es eine Frist, bis zu der der Rundfunkbeitrag rückwirkend gezahlt werden muss?
Ja, die Frist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Rundfunkbeitrag fällig geworden ist. Eine rückwirkende Zahlung ist also nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
Mit diesen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Rundfunkbeitrag Widerspruch Musterbrief sollten Sie nun besser informiert sein.